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Streitfall Ausländerregelung in der Eishockey Landesliga

Verantwortliche des ESV Buchloe beziehen zur Aufhebung der EU-Ausländerbeschränkung Stellung

 

Buchloe (chs) Unmittelbar vor dem Punktspielstart am Sonntag zu Hause gegen den EV Fürstenfeldbruck (17 Uhr) hat sich in der seit Monaten laufenden Streitfrage um die Ausländerregelung eine neue Sachlage ergeben, zu der die Vorstandschaft des ESV Buchloe um den 1. Vorstand Axel Flöring und den 2. Vorstand Florian Warkus im Folgenden Stellung bezieht.

 

Um die Vorgeschichte zu erläutern: Der Bayerische Eissportverband (BEV) hat in den Durchführungsbestimmungen für die Saison 2019/20 für die Landesliga festgelegt, dass pro Team lediglich zwei transferkartenpflichtige Spieler pro Spiel eingesetzt werden dürfen. Dieser Passus wurde vergangene Woche vom Landgericht München I nach einer einstweiligen Verfügung im Schnellverfahren für nichtig erklärt. Sprich: Ab sofort darf jeder Verein selbst bestimmen, wie viele EU-Ausländer er pro Spiel einsetzt.

Die Verantwortlichen des ESVB sprechen sich weiterhin dafür aus, dass maximal zwei transferkartenpflichtige Spieler pro Partie eingesetzt werden und werden dies auch weiterhin selbst so praktizieren. Außer Frage steht, dass man das Urteil anerkennt und keinesfalls geltendes Recht beugen will.

 

Allerdings zieht sich die Kontingentspieler-Problematik mit all seinen Konsequenzen bzw. der Streit um die Ausländerbeschränkung nicht erst seit dieser Saison hin. Insbesondere waren in den letzten beiden Jahren die Buchloer die Leidtragenden der Uneinigkeiten, wie die Verantwortlichen nachfolgend ausführen. Hierdurch sollen die Mitglieder, Fans, Gönner und Sponsoren des ESV Buchloe über die aktuelle Sachlage und Vorgeschichte informiert werden.

 

In der letztjährigen Verzahnungsrunde zur Bayernliga wurde in den Durchführungsbestimmungen des BEV festgelegt, dass maximal zwei TK-pflichtige Spieler pro Spiel eingesetzt werden dürfen. Bereits hier war abzusehen, dass dies gemäß vorherrschender Meinung gegen EU-Recht verstoßen dürfte und betroffene Vereine, wie u.a. Burgau, Haßfurt und Waldkirchen zu Recht klagen könnten. In der Landesliga hatte man sich im Gegensatz zur Bayernliga nicht auf eine freiwillige Selbstbeschränkung im Rahmen eines „Gentlemen‘s Agreement“ einigen können.
Der BEV wertete nun in der Verzahnungsrunde bekanntermaßen alle Partien mit 0:5 gegen die Teams, die in den jeweiligen Spielen mehr als zwei Ausländer eingesetzt hatten. Am Ende verpassten die Buchloer somit auf Grund der Wertungen (gegen den ESC Haßfurt) als Viertplatzierter den Wiederaufstieg, während man in der Tabelle ohne Wertungen auf Rang drei und somit auf einem Aufstiegsplatz gelandet wäre.

Bei der Ligentagung am 11. Mai 2019 wurden die anwesenden Vereine der Landes- und Bayernliga vom BEV darüber informiert, dass drei Vereine, die bisher mit mehr als zwei transferkartenpflichtigen Spielern gespielt hatten (Annahme: Hassfurt, Burgau, Waldkirchen), am Mittwoch der Folgewoche eine Klage vor einem ordentlichen Gericht einreichen werden, um den Sachverhalt der TK-Beschränkung klären zu lassen. Gleichzeitig wurde dem ESV Buchloe empfohlen, einen Antrag an den BEV zu stellen, mit der Bitte eine mögliche Aufnahme in den Spielbetrieb der Bayernliga zu prüfen, vor allem auch aus dem Grund, weil die Rechtsunsicherheit damals bereits bekannt war. Ein entsprechender Antrag wurde vom ESV umgehend gestellt und sollte auf der folgenden Tagung der Eishockeykommission am 24./25. Mai behandelt werden. Gerade aufgrund dessen hat sich die ESV-Vorstandschaft bewusst dagegen entschieden, selbst eine Klage einzureichen, um überprüfen zu lassen, ob eine Beschränkung an TK-Spielern zulässig ist oder nicht.

Problematisch ist aus Sicht des ESV Buchloe, dass die Klage der drei Vereine bekanntlich nicht schon wie zunächst angekündigt im Mai, sondern erst vor einigen Wochen eingereicht wurde. Dies hatte zur Folge, dass die Eishockeykommission nicht im Mai über den Antrag entschieden hat. Seitens des BEV wurde dem ESV Buchloe am 2. Juni 2019 mitgeteilt, dass keine Klage eingegangen sei und der Antrag demnach nicht behandelt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Frist zur Einreichung eines Einspruches bereits verstrichen (Fristende: 01. Juni 2019).
Nachdem der „wohlwollende“ Antrag auf Aufnahme des ESV Buchloe in den Spielbetrieb der Bayernliga für die Saison 2019/20 gescheitert ist, wurde auf offiziellem Weg bei der Mitgliederversammlung des BEV am 11. Juli 2019 erneut ein Antrag zur Aufnahme gestellt. Obwohl hier nochmals ausdrücklich auf geltendes EU-Recht hingewiesen wurde, hatte der Antrag keinen Erfolg. Eine Teilnahme des ESV am Spielbetrieb der Bayernliga 2019/2020 war somit nicht möglich.

 

Mittlerweile wurde durch das Urteil des Landgerichts München I die TK-Beschränkung aufgehoben – da diese rechtswidrig ist. Daraus kann man schlussfolgern, dass die Spielwertungen gegen Haßfurt in der Verzahnungsrunde 2018/19 ebenso rechtswidrig waren. Berücksichtigen sollte man hier, dass der BEV bereits im „Fall Berchtesgaden“ (2016) dazu aufgefordert wurde die TK-Beschränkung aus den Durchführungsbestimmungen zu entfernen – siehe DEB Spielordnung, Artikel 60 Ziff. 2 und 5.

 

Fazit: Hätte der ESV Buchloe vor dem 01. Juni 2019 seinerseits eine Klage eingereicht, wären die Spielwertungen zurückgenommen worden und der Verein in die Bayernliga aufgestiegen.